Bestellerprinzip – Informationen für Mieter und Vermieter

Das Gesetz gilt nur für die Vermietung von Wohnimmobilien – also nicht für die Vermietung von Gewerbeimmobilien oder für die Vermittlung von Kaufobjekten!
Was das Bestellerprinzip für Eigentümer bedeutet
Wenn Sie bei der Wohnungsvermietung einen Makler beauftragen, müssen Sie dessen Courtage selbst tragen.
Trotz der Neuregelung können sich die Dienste des Maklers auszahlen, weil er die Inserate sowie die Besichtigungen übernimmt und eventuell eine Vorauswahl der Mietinteressenten durchführt.


Was das Bestellerprinzip für Mieter bedeutet
Wenn Sie den Mietvertrag für eine neue Wohnung abschließen, die im Auftrag des Vermieters von einem Makler vermittelt wurde, muss der Vermieter die Maklercourtage zahlen.
Der Vermieter darf die Maklergebühr nicht an den Mieter weiterberechnen.
Wer explizit einen Makler mit der Suche nach einer Mietwohnung beauftragt, muss auch zukünftig den Makler selbst bezahlen.


Wer explizit einen Makler mit der Suche nach einer Mietwohnung beauftragt, muss auch zukünftig den Makler selbst bezahlen.

Unser Angebot für Sie als Mieter
Um Ihnen auch künftig Mietobjekte anbieten zu können, bieten wir Ihnen als Mieter folgende Wahlmöglichkeiten:
Möglichkeit 1 - Sie erteilen keinen gesonderten Suchauftrag!
Abwicklung:


Bedenken Sie bitte, dass wir im Interesse der Vermieter nur Mieter vermitteln können die letztlich auch über eine einwandfreie Bonität verfügen!
Ihre Daten werden dabei nicht in unserer Kundendatenbank gespeichert!


Möglichkeit 2 – Sie erteilen einen Suchauftrag!
(PDF-Formular Mieter-Suchauftrag)
Abwicklung:




Entscheiden Sie selbst, welche Art der Zusammenarbeit Sie bevorzugen!